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Tennisanlage
Hallenordnung
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Die Tennishalle ist ausschließlich für den Tennissport zu benutzen. Eine anderweitige Nutzung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
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Das Betreten der Tennishalle und der dazugehörigen Nebenräume ist nur spielberechtigten Personen gestattet.
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Die Tennishalle wird Videoüberwacht. Mit der Buchung erfolgt die Einwilligung für die Videoaufnahme.
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Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
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Die Tennishalle ist nur mit sauberen Tennisschuhen zu betreten. Tennis Freiplatzschuhe (Fischgrätprofil) mit abriebfester Sohle können getragen werden, wenn die Schuhe sorgfältig gereinigt wurden.
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Die Spielzeit beträgt 60 Minuten. Grundsätzlich ist nach einer Spielzeit von 55 Minuten eine Platzpflege von 5 Minuten vorzunehmen. Der pünktliche Spielbeginn der Nachbucher ist sicherzustellen.
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Die Platzpflege ist entsprechend der angebrachten Hinweisschilder vorzunehmen.
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Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Tennishalle ist untersagt. Während des Tennisspielens ist das Trinken von Wasser erlaubt.
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Bitte verhalten Sie sich in der Tennishalle so, dass die anderen Spieler nicht beeinträchtigt werden.
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Abfälle sind in den Papierkörben zu entsorgen.
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Die Platzbeleuchtung beginnt automatisch 5 Minuten vor und endet 5 Minuten nach der gebuchten Spielzeit.
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Die Umkleide- und Duschräume, sowie Toiletten sind sauber zu halten. Sie sind nur für den ihnen zugedachten Zweck zu benutzen. Auf eine angemessene Verwendung von Wasser und Licht ist zu achten.
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Aufgetretene Mängel am Bauwerk oder an Eichrichtungsgegenständen sind dem Vermieter umgehend anzuzeigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Behebung dieser Mängel zu Schutz von Personen oder Sachen notwendig ist.
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Für Sachbeschädigungen aller Art haftet der einzelne Verursacher ohne Einschränkungen. Bei Turnieren oder sonstigen Veranstaltungen haftet für Sachschäden der Organisator.
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Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von Kleidung und Wertsachen.
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Eine Untervermietung gegen Entgelt ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Bei an Dritte überlassene Spielzeiten übernimmt der Mieter eine gesamtschuldnerische und unbeschränkte Haftung für Sachbeschädigungen.
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Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sportverletzung resultierend aus der Nutzung der Tennishalle.
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Den Anweisungen des Vermieters oder der von ihm beauftragten Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
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Bei Verstößen gegen diese Ordnung behält sich der Vermieter das Recht vor, zuwiderhandelnde Personen ohne Abmahnung von er Benutzung der Tennisanlage auszuschließen.
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Zur Durchführung von Reperaturarbeiten sowie von sportlichen Veranstaltungen stellt der Mieter seinen Tennisplatz gegen Erstattung des Mietpreises oder Ersatzspiel zu Verfügung.
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Diese oder die jeweils gültige Fassung der Hallenordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird mit der Zahlung des Mietpreises anerkannt.
 
Preise
| Wochentag | Uhrzeit | Preis pro Stunde (brutto) | Abopreis (brutto) | 
|---|---|---|---|
| Montag – Freitag | 07:00 – 14:00 | 19 € | 608 € | 
| Montag – Freitag | 14:00 – 17:00 | 23 € | 736 € | 
| Montag – Freitag | 17:00 – 22:00 | 29 € | 928 € | 
| Montag – Freitag | 22:00 – 24:00 | 17 € | 544 € | 
| Samstag – Sonntag | 07:00 – 20:00 | 25 € | 800 € | 
| Samstag – Sonntag | 20:00 – 24:00 | 17 € | 544 € | 
Kontakt und Info
SK Tennis Base
TV 1890 e.V. Rüsselsheim-Hassloch
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